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Die Vorratsdatenspeicherung – einzig wirksames Mittel?



Erfurt. Innenminister Huber forderte die Bundesjustizministerin auf, so schnell wie möglich wieder eine rechtliche Grundlage für die Speicherung von Daten und deren polizeiliche Auswertung zu schaffen. Huber untermauerte diese Forderung indem er zwei konkrete Fälle aus Thüringen schilderte, bei denen der Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten die Grundlage bildete, um die Fälle selbst bzw. weitere Straftaten aufzuklären. Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit der die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber für verfassungswidrig erklärt wurde, findet diese Vorratsdatenspeicherung in Deutschland derzeit nicht mehr statt und die Polizei kann somit auf die entsprechenden Daten nicht mehr zugreifen.

„Das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowie die vertrauliche Kommunikation müssen gesichert sein und dürfen keinem Generalverdacht unterliegen.“ reagierte Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf den Vorstoß des Innenministers. Thomas L. Kemmerich, FDP-Landtagsabgeordneter, betont, “dass Deutschland in erster Linie eine neue Balance zwischen Freiheit und Sicherheit brauche.” Mit der Angst der Leute zu spielen, indem man mit spektakulären Kriminalfällen unter erschwerten Aufklärungsbedingungen die Stimmung anheizt, ist dem Thema nicht angemessen. Solange die Kriterien zu Datenspeicherung nicht erfüllt sind, gilt der Grundsatz: „Bürgerrechte haben Vorrang vor staatlichen Eingriffen“.
Weitere Reaktionen: Ralf Hauboldt (LINKE) fordert den Innenminister auf, für klare Regelungen zu sorgen. Dorothea Marx (SPD) verweißt in dem Zusammenhang auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu dem Thema. Justizstaatssekretär Prof. Dr. Herz warnt bei Vorratsdatenspeicherung vor Schnellschüssen.
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