Die Vorratsdatenspeicherung – einzig wirksames Mittel?
Erfurt. Innenminister Huber forderte die Bundesjustizministerin auf, so schnell wie möglich wieder eine rechtliche Grundlage für die Speicherung von Daten und deren polizeiliche Auswertung zu schaffen. Huber untermauerte diese Forderung indem er zwei konkrete Fälle aus Thüringen schilderte, bei denen der Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten die Grundlage bildete, um die Fälle selbst bzw. weitere Straftaten aufzuklären. Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit der die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber für verfassungswidrig erklärt wurde, findet diese Vorratsdatenspeicherung in Deutschland derzeit nicht mehr statt und die Polizei kann somit auf die entsprechenden Daten nicht mehr zugreifen.
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