Bestürzt: Landesbischöfin protestiert scharf gegen Verletzung des Beichtgeheimnisses
Magedeburg/Erfurt. Unmittelbar nach Rückkehr aus ihrem Urlaub äußert sich Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM),
bestürzt über das Vorgehen der sächsischen Polizei gegen Stadtjugendpfarrer Lothar König am 10. August in Jena:
“Die Durchsuchung des Dienstzimmers von Stadtjugendpfarrer König und die Beschlagnahmung von Datenträgern, die dienstliche und damit auch seelsorgerliche Belange betreffen können, ist skandalös. Es ist zentral für die Arbeit unserer Pfarrer, dass sich ihnen die Gläubigen und auch andere Menschen anvertrauen können, ohne die staatliche Kenntnisnahme befürchten zu müssen. Dieses Interesse ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Religionsfreiheit und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verbieten es, dass Unterlagen im Zusammenhang mit seelsorgerlichen Informationen dem Staat zur Kenntnis gelangen oder auch nur gelangen können. Die Mitnahme des im Dienstzimmer befindlichen Computers und weiterer Unterlagen lässt die staatliche Kenntnisnahme von seelsorgerlichen Daten befürchten und hat daher zumindest den dringenden Verdacht rechtswidrig zu sein.
Wenn es möglich ist, so schnell das Seelsorge-Geheimnis zu gefährden, kann sich niemand mehr im seelsorgerlichen Gespräch sicher sein. Hier stellt sich für mich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Lothar König steht wie jeder Pfarrer in der Ausübung seines Dienstes unter dem Schutz und der Fürsorge der Kirche.”
Die Präsidentin des Landeskirchenamtes, Brigitte Andrae, hebt insbesondere den gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Kirche hervor. Sie erklärte:
“Kirchliche Räume wurden ohne Vorinformation oder wenigstens Information des Dienstherrn durchsucht. Die kirchlich Verantwortlichen wurden nicht von den Behörden informiert. Es ist nicht zu erkennen, dass unmittelbare Gefahr in Verzug bestand. Kirchlichen Vertretern wurde der Zutritt verwehrt.
Für höchst bedenklich halte ich die Missachtung des besonderen Vertrauensschutzes, den kirchliche Räume und Amtsträger sowie Menschen, die diese aufsuchen, nach unserer Verfassung genießen. Es ist für mich nach dem jetzigen Informationsstand nicht zu erkennen, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft diesen Vertrauensschutz im Blick hatten. So stellen wir die Frage: Wie können die Verantwortlichen ausschließen, dass durch die gestrige Aktion die Rechte Dritter verletzt wurden und werden? Als Landeskirche protestieren wir gegen diese Vorgehensweise und fordern eine Klärung dieser Fragen.”
Für Landesbischöfin wie Präsidentin stehe außer Frage, dass die Polizei ihrer Ermittlungspflicht nachzukommen hat. Gewalt sei von keiner Seite aus zu rechtfertigen. Gerade deshalb sei in besonderer Weise abzuwägen, wie die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt werden können. Menschen sollen nicht abgeschreckt, vielmehr ermutigt werden, diese als grundlegende demokratische Rechte wahrzunehmen.
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5 Reaktionen zu “Bestürzt: Landesbischöfin protestiert scharf gegen Verletzung des Beichtgeheimnisses”-
Erik
Am 12. August 2011 um 07:37 Uhr
Sehr geehrte Frau Landesbischöfin,
ich kenne mich zwar nicht mit der seelsorgerischen Arbeit der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland aus, hoffe aber dennoch, daß die dabei anfallenden vertraulichen Informationen nicht auf “Computern und weiteren Unterlagen” gespeichert werden. Man weiß doch zu gut, daß einmal niedergeschriebene und gespeicherte Daten so gut wie nie vernichtet werden.
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Holger Herrmann
Am 12. August 2011 um 08:55 Uhr
Ich bin absolut gegen die Vorgehensweise der sächsischen Polizei und Justiz.
Generell stellt sich mir aber die Frage: Ist der PC von Herrn Pfarrer König und der Kleinbus ein rechtsfreier Raum. Hat die evangelische Kirche einen Sonderstatus im Rahmen unseres Rechtssystems und der in Deutschland vorhandenen Religionsgemeinschaften? Gilt nicht gleiches Recht für alle.
Wenn sich radikale Islamisten im Hinterzimmer einer Moschee treffen, sind diese dann auch von der Religionsfreiheit geschützt.Stimme zu / Lehne ab:
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Simon Sachse
Am 12. August 2011 um 10:22 Uhr
Pfarrer unterliegen ebenso wie Rechtsanwälte und Ärzte einer Schweigepflicht. Das dient nicht vorrangig ihrem Schutz, sondern vor allem dem Schutz der Leute, die zu ihnen kommen. Und natürlich werden vertrauliche Informationen nicht nur im Kopf aufbewahrt. Das ist auch bei einem Arzt so, wo durchaus in der Akte stehen kann, dass Max Mustermann den Tripper hat, was Herr Mustermann vermutlich nicht in die Öffentlichkeit gezerrt sehen möchte.
Man kann zur Kirche stehen, wie man will – es ist gesetzlich anerkannt, dass sie eine besondere Vertrauensstellung für viele Leute hat. Der Gesetzgeber hat im Fall der Schweigepflicht zu Recht hohe Hürden gesetzt, die man nicht einfach im Vorbeigehen beiseite wischen kann, weil einem gerade danach ist.
Schon gar nicht die Polizei. Denn wenn die Polizei tun kann, was sie will, ohne auf Gesetze Rücksicht zu nehmen, dann haben wir das, was in den letzten Tagen immer so herumposaunt wurde: einen Unrechtsstaat. Nur dass er ausnahmsweise nicht DDR heißt, sondern Bundesrepublik Deutschland. Es geht ums Prinzip.Stimme zu / Lehne ab:
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Hans-Martin Moderow
Am 12. August 2011 um 10:30 Uhr
Das Seelsorgegeheimnis bezieht sich auf die seelsorgerliche Tätigkeit. Die ist sicher weit auszulegen. Die Teilnahme des Seelsorgers (nicht der Gläubigen) an Demonstrationen und die durch die Staatsanwaltschaft aufgrund substanzieller Tatbestände vermutete Durchführung von Straftaten durch den Seelsorger (nicht die Gläubigen) werden nicht durch das Seelsorgegeheimnis abgedeckt.
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Bastian Ebert
Am 12. August 2011 um 11:41 Uhr
Die Dienstwohnung des Pfarrers unterliegt aber schon dem Seelsorgegeheimnis. Ich würde wirklich gerne den richterlichen Beschluss zur Durchsuchung sehen, inwiefern auf diesen Umstand überhaupt eingegangen wurde. Viel zu oft passiert es nämlich, das bei solchen Anordnungen 1:1 der Wortlaut der Staatsanwaltschaft übernommen wird. Dann braucht es auch keine richterliche Kontrolle solcher Maßnahmen wenn ohnehin keine eigene Bewertung der Richter stattfindet.
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