Durchsuchung in Pfarrerswohnung folgen Vorermittlungen bei Katharina König
Erfurt. Mit Schreiben vom 10. August, dem Tag der Durchsuchung der Pfarrerswohnung in Jena, erhielt Katharina König, MdL, DIE LINKE, und Tochter des von der
Hausdurchsuchung Betroffenen nun am gestrigen Sonnabend ebenfalls ein Schreiben des Dresdner Amtsgerichts. In diesem wird ihr mitgeteilt, dass gegen sie ein „Vorermittlungsverfahren“ wegen Landfriedensbruch laufe.
„Scheinbar versucht die Staatsanwaltschaft Dresden, alle missliebigen und kritischen Personen mit Verfahren einzuschüchtern und somit letztendlich weiterhin antifaschistischen Protest zu kriminalisieren“, sagt Katharina König.
Die Landtagsabgeordnete verweist darauf, dass die Begründung zur Vorermittlung weitestgehend ähnlich klingt, wie die Begründung des Durchsuchungsbeschlusses. Zudem macht sie auf folgenden Hintergrund aufmerksam:
Nach den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), Anlage E Nr. 6.2 RiStBV, gilt: „Ziel ist allein die Klärung, ob ein Anfangsverdacht besteht.“ Vorermittlungsverfahren bedeutet, dass geprüft wird, ob in tatsächlicher Hinsicht überhaupt ein hinreichender Verdacht besteht und ob in rechtlicher Hinsicht überhaupt eine verfolgbare Straftat vorliegen kann.
Der Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht der Universität Tübingen ordnet ein Vorermittlungsverfahren wie folgt ein: „In der Praxis spielt das Vorermittlungsverfahren vor allem bei anonymen, querulatorischen, rechtlich oder politisch heiklen Strafanzeigen eine Rolle.“
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8 Reaktionen zu “Durchsuchung in Pfarrerswohnung folgen Vorermittlungen bei Katharina König”-
Naja
Am 14. August 2011 um 21:46 Uhr
„Scheinbar versucht die Staatsanwaltschaft Dresden, alle missliebigen und kritischen Personen mit Verfahren einzuschüchtern und somit letztendlich weiterhin antifaschistischen Protest zu kriminalisieren“
So ein Quatsch!!!!!
Aber der Protest gegen eine andere politische Meinung muss im Rahmen unseres demokratischen Rechtsstaates erfolgen. Nur weil auf der anderen Seite Neonazis stehen, rechtfertigt das noch lange keine Straftaten gegen Körper, Leben oder öffentliche Ordnung.
Der antifaschistische Protest kriminalisiert sich nur selbst, in dem in seinem Verlauf Straftaten begangen werden. Frau und Herr König sind einfach nur unglaubwürdig. Glaubwürdig hingegen sind die Strafverfolgungsorgane unseres Staates, die feststellen werden, ob strafwürdiges Verhalten vorlag oder nicht. Bis das nicht geschehen ist, sollte sich auch “Die Linke” polemischer (und ansatzweise auch staatsfeindlichen) Äußerungen enthalten.
Denn: Der Rechtsstaat in Deutschland und Sachsen funktioniert! Dankenswerterweise ist nämlich das vorhergehende Unrechtsregime, dass ihre Vorgängerpartei errichtet hat untergegangen.
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Hava Sanning
Am 15. August 2011 um 09:47 Uhr
Ist Frau König nicht Abgeordnete und damit immun?
Wenn sie das ist, sollte sie auch “verschont” bleiben, oder?Stimme zu / Lehne ab:
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Der Sportsfreund
Am 15. August 2011 um 21:58 Uhr
Was bin ich froh, nicht der einzige zu sein, der Herrn und Frau König kritisch gegenübersteht. Sie sollten sich mal ihr eigenes Handeln und die damit verbundenen Mittel vor Augen führen anstatt sich stets in der “Opferrolle” zu sehen.
Geht Propaganda von links aus ist alles in Ordnung und man ist zu 100% im Rechte, ist man anderer Meinung ist man sofort ein rechter Terrorist. Nicht anders ist es bei der Vorgängerpartei gewesen, aber das möchte weder “Die Linke” noch Familie König hören.
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Hava Sanning
Am 16. August 2011 um 14:18 Uhr
Man muss nur die Formulierung “antifaschistisch” irgenwo unterbringen, dann kann man mit diesem Label in Deutschland so manches “vollbringen”.
Die DDR hat sich 40 Jahre vor allem dadurch definiert (ich erinnere nur an den “Antifaschistischen Schutzwall”)…
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konservativ-kritisch
Am 16. August 2011 um 15:52 Uhr
@Hava Sanning
Aber aber, die sächsische Staatsanwaltschaft hat doch gar nicht im Sinne eines “antifaschistichen Schutzwalls” ermittelt, auch, wenn einige Herrn Tillich wegen seiner Familie gerne in Sippenhaft nehmen würden
Ansonsten muss ich Ihrer Kritik natürlich zustimmen: die Partei… äh…Staatsanwaltschaft hat natürlich immer recht! Da interessiert es dann auch nicht, wenn in der Rechtfertigung des eigenen Vorgehens die Logik etwas, nunja,
verrückt spielt
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konservativ-kritisch
Am 16. August 2011 um 16:03 Uhr
@Hava Sanning
Nun ist ja die Staatsanwaltschaft nicht Tillich, aber: sparen wir doch einmal die Gegenseite nicht aus, gell? Tillich wird in seinem “Lehrgang der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft” viel über den “antifaschistichen Schutzwall” gehört haben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw_Tillich
Aber solche Altlasten können sicher nur Menschen wie Sie schocken, die, naja, mit Juckreiz gegen jedes “antifaschistisch” reagieren.
Beide Augen, seid wachsam. Nicht nur das linke! Oder das rechte! Denn sonst verliert man doch zu schnell den Überblick!
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Miranda
Am 17. August 2011 um 11:47 Uhr
Finde es auch gut, dass mal jemand was anders zu dem Thema sagt. Schlimm genug, dass es hier seit einer Woche kein anderes Thema gibt. Aber auch ich denke, für die Durchsuchung wird es schon Gründe geben und die werden ja wohl nicht alle aus der Luft gegriffen sein. Außerdem nervt es, dass alles so öffentlich ausgeschlachtet wird und jede Partei ihren Kommentar dazu gibt.
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konservativ-kritisch
Am 17. August 2011 um 14:14 Uhr
@Miranda
Leider im falschen Forum unterwegs. In den Kommentarlisten der OTZ konnte man (unter recht ausgewogenen Artikeln) viele Kommentatoren finden, die es wohl erleichternd fanden, endlich einmal “richtig Druck” auf die Königs abzulassen. In einem Stil übrigens, da hätte man zu DDR- Zeiten wohl selbst im “Neuen Deutschland” als “Heißmacher” gegolten.
@Naja @Miranda
“Frau und Herr König sind einfach nur unglaubwürdig. Glaubwürdig hingegen sind die Strafverfolgungsorgane unseres Staates, die feststellen werden, ob strafwürdiges Verhalten vorlag oder nicht…”1.) Dann doch bitte einmal die seltsamen Widersprüche der Dresdner Staatsanwaltschaft bei der Vorermittlung gegen Frau König erklären! Ich lasse mir nur zu gern erklären, wie sich solche Widersprüche zu einem glaubwürdigen Bild vereinen lassen (und das noch mit Blick auf die “Handy-Affäre”):
Übrigens: ein gewisses Grundvertrauen sollte man zwar schon haben, auch in die Strafverfolgungsorgane. Ansonsten würde man schnell bei den Verschwörungstheoretikern landen. Das entbindet aber nicht von kritischer Aufmerksamkeit. Ein BEDINGUNGSLOSES Vertrauen in die Staatsorgane passt eher zu einem Obrigkeitsstaat oder in eine Diktatur. In einer Demokratie sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass auch die Strafverfolgung durch Menschen gemacht wird, und diese sind nicht frei von Fehlbarkeit.
Hätten Sie denn in diesen zwei Fällen, die in den letzten zwei Jahren durch die Medien gingen, noch einmal nachgefragt?:
http://www.stern.de/panorama/angeblicher-moerder-harry-woerz-der-ewige-verdaechtige-662571.html
Zum Glück nahm das Ganze einen guten Ausgang für den unschuldig Angeklagten:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,734828,00.html
Oder dieser Fall, der in Bayern “Karriere” machte und auch mit Freispruch endete:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70327145.html
In der USA wurden – auf Wunsch der Staatsanwaltschaft, sogar Laborergebnisse über Jahre manipuliert:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,712735,00.html
Bitte nicht falsch verstehen: ich bin kein Verschwörungstheoretiker, der meint, man könne der Justiz grundsätzlich nicht trauen. Aber die Beispiele verdeutlichen, dass man nicht auf kritische Wachsamkeit verzichten solle. Denn auch die Stravferfolgung wird nur von Menschen gemacht!
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