“Freie Presse”: Verdacht gegen Pfarrer König nicht erhärtet
Dresden/Jena. Die Durchsuchung von Privat- und Diensträumen sowie die Beschlagnahme eines PCs, mehrerer Datenträger sowie eines Dienstwagens sei “möglicherweise überzogen” gewesen. Das berichtet die “Freie Presse” aus Chemnitz. Die Zeitung beruft sich
dabei auf Informationen der Dresdner Staatsanwaltschaft. Dem Bericht nach wird nicht mehr ausgeschlossen, das Verfahren gegen König wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” einzustellen. Der gegen den Jugendpfarrer König gerichtete Verdacht habe sich bisher nicht erhärtet, so ein Sprecher. Allerdings werde weiterhin gegen König wegen “schweren aufwieglerischen Landfriedensbruchs, versuchter Strafvereitelung und Nötigung” ermittelt.
In den Morgenstunden des vergangenen Mittwochs, 10. August, drangen sächsische Polizisten in die Wohnung von Pfarrer Lothar König ein. Er selbst hielt sich in Südtirol auf. Gestern verteidigte der sächsische Justizminister Jürgen Martens das harte Vorgehen. Unklar sind die widersprüchlichen Behauptungen, die Thüringer Polizei sei informiert worden. Das Thüringer Innenministerium bestätigte nur fachliche Kontakte der Polizeibehörden, jedoch sei über keine konkreten Maßnahmen oder gar eine Hausdurchsuchung gesprochen worden. Die Innenausschüsse der Landtage von Sachsen und Thüringen werden sich mit Thema auseinandersetzen, auch wird sich der Bundestag mit den Affären beschäftigen. (tn)
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11 Reaktionen zu ““Freie Presse”: Verdacht gegen Pfarrer König nicht erhärtet”-
konservativ-kritisch
Am 17. August 2011 um 15:37 Uhr
Einige werden nun, sollte es bei dieser Faktenlage bleiben, sicher sehr sehr traurig sein.
Ich aber sehe mich in meiner Kritik am Vorgehen der sächsischen Staatsanwaltschaft bestätigt und hoffe, man ist in Sachsen lernfähig!
Bleibt zu hoffen, man zaubert nun nicht noch ein 5. Ass aus dem Ärmel!
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Frank
Am 17. August 2011 um 22:36 Uhr
Überzogene Hausdurchsuchungen in Jena durch die sächsische Polizei scheinen ja langsam Mode zu werden.
http://wikileaks.org/wiki/Hausdurchsuchung_bei_WikiLeaks.de_DomaininhaberStimme zu / Lehne ab:
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Sebastian
Am 17. August 2011 um 22:42 Uhr
Naja, dass §129 nichts wird, war ja klar. Aber das er wegen “schweren aufwieglerischen Landfriedensbruchs und versuchter Strafvereitelung und Nötigung” begangen hat, beweisen einige Videos, welche ja teilweise im Netz kursieren. Wer weiß was die sächsische Polizei da noch an Videomaterial hat.
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Kirsche
Am 17. August 2011 um 23:56 Uhr
Seit wann darf die sächsische Polizei in Thüringen schalten und walten, wie sie will?
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g.platzdasch
Am 18. August 2011 um 01:55 Uhr
@kirsche: darf sie nicht. aber als hilfsorgan der staatsanwaltschaft (also nicht nach originärem polizeirecht/sicherheits- und ordnungsrecht) kann diese die polizei (nach gerichtsverfassungsgesetz) einsetzen. insoweit formal alles korrekt. das sogar z.b. linkspartei-rechtspolitiker da rumfaseln von grundgesetzverletzung u.dgl. indiziert nur ahnungslosigkeit von der rechtsmaterie bzw. gestörtes verhältnis zum rechtsstaat. für die rechtsnihilisten bzw. -legastheniker hier nochmal deutlich angemerkt: damit ist NICHTS gesagt zur inhaltlichen begründetheit im konkreten fall des herrn könig, zu dem etwas anzumerken in unkenntnis der fakten ich mir (anders als andere sofortbescheidwisser) verkneife. nur mal ganz allgemein (wie nicht gemünzt auf diesen mir nicht näher bekannten einzelfall) eine anmerkung noch: wenns um politische auseinandersetzungen geht, egal welcher couleur, rechtfertigt der gute zweck nie die verletzung demokratisch statuierten rechts – bzw. wenn man dies als strategie ‘bewußter regelverletzungen’ riskiert, muß man eben auch die konsequenzen inkauf nehmen.
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Fred V.
Am 18. August 2011 um 08:15 Uhr
Ach Herr Platzdasch, hätten wir sie nicht, hätten wir bestimmt jemand anderes.

Ich finde es übrigens bezeichnend, dass durch die benutzte Überschrift durchaus bewusst suggeriert werden soll, dass sich der Verdacht, weshalb vergangene Woche durchsucht wurde, nicht bestätigt hat.Stimme zu / Lehne ab:
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AlfonsDitter
Am 18. August 2011 um 10:54 Uhr
@g.platzdasch,
Also den Rechtspolitiker in der Linkspartei kann man meinetwegen ja so einiges Vorwerfen. Sicher laufen in diesem Verein auch Menschen rum, die den demokratischen Rechtsstaat jetzt nicht unbedingt zu ihren Leib-und-Magen-Thema machen wollen.
Aber: In diesem Fall, ist der von Ihnen erhobene Vorwurf unplausibel. Wieso sollen Menschen, welche diese Form der Polizeiarbeit kritisieren, ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat haben? Also man kann diesen wohl Ahnungslosigkeit vorwerfen – wobei auch dies nach meinen Informationen so klar noch gar nicht ist, es haben sich mittlerweile ja durchaus auch kritische Stimmen aus der Rechtswissenschaft gemeldet – aber sicher nicht ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Denn letztlich ist ein Rechtsstaat sowohl als zenalisitischer Einheitsstaat als auch als föderaler Bundesstaat denkbar. Daher ist die Frage, welche Polizeidienststellen wo und wie ihre exekutive Kompetenz wahrzunehmen haben, erstmal keine Frage nach dem genuinen Verhältnis zum Rechtsstaat an sich. So langsam habe ich eh das Gefühl, diese ganze Diskussion nimmt eine merkwürdige Richtung – hier scheinen sich ja geradzu alle gegenseitig im “Ich liebe den Rechtsstaat und alle anderen hassen diesen und wollen diesen wahrscheinlich heimlich abschaffen” überbieten zu wollen.
Ich persönlich halte nach wie vor das VErhalten der Polizei und Staatsanwaltschaft aus Sachsen für völlig überzogen und nur schwer mit den politisch-rechtlichen Grundsätzen unserer Demokratie vereinbar. Letztlich gilt – trotz möglicher juristischer Spitzfindigkeiten – in einem föderalen Bundesstaat eben auch eine bestimmtes Respektgebot vor den anderen Ländern, außerdem stehen kirchliche Räume nun mal unter Schutz (auch so ein Rechtsgrundsatz unseres Rechtsstaates). Außerdem gibt es da noch ein ganz faktisches politisches Problem. Einzelne Menschen, die sich gegen den Rechtsstaat wenden können mit den Mitteln des Rechtsstaates selbst `bekämpft´ werden – dies ist das Versprechen eben dieses Rechtsstaates – doch wenn sich die Institutionen des Rechtsstaates selbst gegen seine eigenen Regeln wendet, ist dies wirklich problematisch. Daher ist der Fall der sächsischen Justiz eigentlich ein Fall für den Bundesstaatsanwalt.Stimme zu / Lehne ab:
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g.platzdasch
Am 18. August 2011 um 11:53 Uhr
noch so eine legende: kirchliche räume (und die gewisser anderer berufsgruppen) seien immun gegen durchsuchungen. gewiß ist bei hausdurchsuchungen in hinblick auf das verfassungsgebot der unverletzlichkeit der wohnung ein strenger maßstab anzuwenden (entsprechend ist ein bewilligungsverfahren vorgeschaltet; sowas startet nicht einfach, wie hier einige anzunehmen scheinen, die polizei selbst). aber wieder mal ganz allgemein, nicht auf den jenaer einzelfall: natürlich darf auch polizei in pfarrwohnungen, zu denen, wie ich aus eigener verwandtschaft sehr wohl weiß, baulich in der regel auch das pfarrdienstzimmer gehört. ich verweise auf den fall anfang april 2011, als in niedersachsen einen kirchenwohnung durchsucht wurde, weil der verdacht bestand, der bewohner sei teil eines kinderpornorings. was es gibt sind gewisse zeugnisverweigerungsrechte und verwertungsverbote für gewisse berufe sowie es das für den beruf genuin erforderliche vertrauensverhältnis zu dritten betrifft.
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g.platzdasch
Am 18. August 2011 um 14:07 Uhr
bitte um entschuldigung für all die vielen tippfehler in meinem vorangehenden posting, die ich jetzt nach veröffentlichung entdecke – will mich bessern + nicht mehr so flink was absondern…
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Petra
Am 27. August 2011 um 13:00 Uhr
Komisch, ich dachte immer nur bei Begründeten Hausdurchsuchungen darf die Polizei einschreiten und durchsuchen, aber das Blatt scheint sich wohl zu wenden.
Petra
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Tante Ara
Am 27. August 2011 um 16:20 Uhr
So sagt es zwar das Gesetz, aber leider habe die Richterinnen und Richter nicht soviel Zeit, das ganze auch zu prüfen und sich dazu Gedanken zu machen.
Die Erhebungen sprechen teils nur von 1 – 4 Minuten pro Fall bis die Durchsuchung angeordnet ist. Häufig, wenn nicht sogar regelmäßig wird also nur die von den StAen vorgegebene Begründung übernommen, inklusive aller (Rechtschreib-)Fehler. Die Anordnenden können sich verweigern, sind aber aus naheliegenden Gründen oft nicht daran interessiert oder haben zu wenig Zeit – ob nun objektiv oder subjektiv.Der “Richtervorbehalt” ist schon längst nur noch ein rechtsstaatlicher Schein, vielmehr dienen Hausdurchsuchungen zur Stigmatisierung und zur Repression – vor allem dann, wenn wegen Zeitablaufs nicht wirklich erwartet werden kann, noch etwas zu finden. Hier geht es vor allem um die Demonstration, dass von interessierter Seite jederzeit in die Privatsphäre eingedrungen werden kann und die Stigmatisierung der Betroffenen gegenüber Nachbarn und ihrem sozialen Umfeld. Entsprechend vage sind auch die Beschlüsse hinichtlich der zu beschlagnahmenden Geenstände gefasst. Sie zeugen häufig genug entweder von völliger Ahnungslosigkeit oder eigentlichem Desinteresse an der Durchsuchung zu ihrem eigentlichen Sinne nach der StPO.
Die “Unverletztlichkeit der Wohnung” als ehemaliges Grundrecht ist längst den immer neuen Sicherheitsanforderungen, Bedrohungskonstrukten und der “Effektivität der Strafverfolgung” geopfert worden. Sie ist stets als politisches Mittel im Sinne einer Kommunikationsstrategie zu bewerten.Dass nun der die Ermittlungen gegen L. König i Bezug auf §129 StGB eingestellt werden sollen, besagt für sich genommen wenig. Zum einen bleiben genug andere entsprechend motivierte Vorwürfe, zum anderen muss ja irgendwie auf den öffentlichen Druck reagiert werden. Wenn nicht mit einem personellen Bauernopfer wie bei Hanitzsch dann mit einem sachlichen. Außerdem geht es bei den 129er-Ablegern ohnehin eher um die damit möglichen prozessualen Befugnisse als tatsächlich um eine Verurteilung. Das politische Zeichen, ganz im Sinne der Kommunikationsstrategie, gegen Menschen die Staat und Gesellschaft als eigene Aufgaben, Einflußgebiet und nicht als repräsentative Verwaltungs- und Ordnungsfrage ansehen, ist gesetzt und wird wohl verstanden werden. Netzbeschmutzern, die zudem im Spiegel über deutsche Zustände reden, müssen mit Verfolgung rechnen, ob nun letztlich mit gerechtfertigten oder haltlosen Vorwürfen ist egal. Der Vorwurf und das martialische Agieren allein zählt, nicht ob es nun nach drei Jahre einen Freispruch oder nach drei Monaten irgendwo auf Seite sieben einen Einstellungsdreizeiler gibt, hingegen nicht. Wen das interessiert oder wer’s nicht glauben mag, kann sich mal die Geschichte zu den Verfahren mit den Vorwürfen der 129er-Reihe ansehen.
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