Generalstaatsanwaltschaft Dresden: Razzia bei Pfarrer König war notwendig
Dresden/Jena. Auf den Offenen Brief von Jenas Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter (SPD) an Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat der Dresdner Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann geantwortet. “Dies folgt dem verfassungsrechtlichem Gebot der Gewaltenteilung”, so Fleischmann.
Das ebenfalls als Offener Brief formulierte Schreiben weist jegliche Vorwürfe Schröters zurück, dass Thüringer Behörden – Polizei wie Staatsanwaltschaft – nicht informiert worden seien. Auch beruhigte der Generalstaatsanwalt den an der Demonstration am 19. Februar in Dresden anwesenden Oberbürgermeister, dass Handygespräche und SMS nicht aufgezeichnet wurden. “Ihre Sorge, dass nach den in Dresden erfolgten Funkzellenabfragen Sie sich nun bei jedem Handygespräch überlegen müssen[,] was Sie sagen möchten und was nicht, verstehe ich dahingehend, dass Sie fürchten[,] Telefonate seien dabei inhaltlich abgehört worden. Vielmehr ist es so, dass bei der Funkzellenabfrage nur festgestellt wird, ob innerhalb eine[r] Funkzelle ein Handy betrieben wird, keinesfalls werden Gesprächsinhalt u.a. mitgehört oder mitgelesen (SMS).” Weiterhin weist der Generalstaatsanwalt auf eine Verkürzung des Zitats der Dresdner Staatsanwaltschaft hin. Der Sprecher hatte gesagt: “Das was sich im Moment einige Politiker und interessierte Medien an Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft Dresden erlauben, kannte ich bisher nur aus der rechtsextremen Ecke oder von Querulanten.” Damit wolle sich die Saatsanwaltschaft Dresden gegen die “bislang nicht bekannte Intensität” wehren, “Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen und gegen die Strafverfolgungsbehörden Stimmung zu machen.” Inhaltlich wird in dem Schreiben mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen keinerlei Aussage gemacht. Ausgelassen wurde allerdings, dass die Evangelische Kirche Mitteldeutschland als Dienstherrin des Pfarrers “nur durch Zufall” Kenntnis von der Durchsuchung der Amtsstube bekam. Landesbischöfin und Regionalbischof zeigten sich empört. Die Kirche wird dem Pfarrer rechtlichen Beistand anbieten.
Mittlerweile sehen auch CDU-Politiker in Sachsen Klärungsbedarf an der Hausdurchsuchung in der Dienstwohnung eines amtierenden Pfarrers in Thüringen. So gibt es widersprüchliche Darstellung der Innenministerien beider Länder. Am Dienstag, 23. August, ist eine Sondersitzung des Ausschusses für Verfassung und Recht in Dresden anberaumt. Auch der Innenausschuss des Thüringer Landtages wird die Razzia untersuchen. Thüringer Bundestagsmitglieder werden auch in Berlin das Thema aufgreifen. Bei der Hausdurchsuchung wurden Landtags- und Bundestagsabgeordnete von der sächsischen Polizei nicht als Beobachter zugelassen. Indes verteidigt die Thüringer CDU das Vorgehen, denn die Staatsanwaltschaft müsse dem Verdacht einer Straftat nachgehen.
Stadtjugendpfarrer und Stadtratsmitglied Lothar König (Bürger für Jena) wird “aufwieglerischer Landfriedensbruch” vorgeworfen. Ein Vorermittlungsverfahren gegen seine Tochter, Landtagsabgeordnete Katharina König (Die Linke) wurde als “Übermittlungsfehler” zurück gezogen. Am Tag der Hausdurchsuchung, 10. August, versammelten sich nach Polizeiangaben rund 500 Menschen, um friedlich gegen die als Willkürakt empfundene Hausdurchsuchung und Beschlagnahme eines Dienstfahrzeugs (VW Bus) und weiteres Gegenstände zu demonstrieren. (tn)
Hier finden Sie den Offenen Brief des Generalstaatsanwalts Fleischmann als PDF.
Alle Beiträge zur Hausdurchsuchung bei Pfarrer Lothar König auf Jenapolis finden Sie hier.
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2 Reaktionen zu “Generalstaatsanwaltschaft Dresden: Razzia bei Pfarrer König war notwendig”-
Matt
Am 20. August 2011 um 11:47 Uhr
Und so geht die Posse in die nächste Runde…
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Hava Sanning
Am 23. August 2011 um 09:29 Uhr
„Der Staat muß Gesetzesgehorsam verlangen, er wird aber zur Gesinnungsdiktatur, wenn er im Namen der Toleranz die Anerkennung bestimmter „Werte“ verlangt, obwohl er dafür keine gesetzliche Grundlage hat.“ (Stefan Luft, Staat und Integration)
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