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Politik darf sich nicht in laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft einmischen



Jena. Die Jenaer Union kritisiert, dass die gestrige von der Staatsanwaltschaft Dresden angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahmung von Beweismaterial in der Johannisstraße im Rahmen eines Strafermittlungsverfahrens von politischen Akteuren inhaltlich bewertet wird. Letztlich beteiligten sich Vertreter fast aller im Stadtrat vertretenen Parteien an einer Demonstration, die sich gegen die Sicherstellungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Dresden und des zuständigen Ermittlungsrichters richtete. Doch dem nicht genug.

Es stehen darüber hinaus Vorwürfe im Raum, dass seitens der Justiz mit Abschreckungsmethoden vorgegangen wurde, um den Protest gegen Neonazis zu kriminalisieren. „Diese Vorwürfe haben mich tief bestürzt.“, so der Stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Jena und Stadtrat Guntram Wothly. „Wir leben in einem Rechtsstaat, der auf einer freiheitlich demokratischen Grundordnung mit einer klaren Gewaltenteilung basiert. Die Rechtsprechung kontrolliert die Legislative und nicht andersherum, wie einige meinen. Hier ist – insbesondere über 20 Jahre nach der friedlichen Revolution – auf die Unabhängigkeit der Justiz ein besonderes Augenmerk zu legen.

Daher haben sich Abgeordnete und Vertreter der Politik nicht in laufende Ermittlungsverfahren einzumischen. Es ist mehr als verwunderlich, wenn politische Akteure staatsanwaltliche Ermittlungen, die durch einen unabhängigen Richter angeordnet wurden, als „polizeiliche Präventivmaßnahme“ bezeichnen.“, so Wothly weiter. Der Vorsitzende der Jenaer CDU-Stadtratsfraktion Benjamin Koppe verweist darauf, dass es sich bei den Geschehnissen letztlich nicht um eine „Razzia“ oder einen „Amoklauf“ der sächsischen Polizei handelte: „Ob und vor allem welche Hilfsbeamte die Dresdner Staatsanwaltschaft einsetzt, liegt dabei in ihrem eigenen Ermessen. Zudem geht es um eine lückenlose Aufklärung der Übergriffe auf die Polizeibeamten, die während der damaligen Kundgebung in Dresden zum Teil schwer verletzt wurden.“ Guntram Wothly ergänzt, dass für die Aufklärung der Straftaten in Dresden nach Strafprozessordnung (StPO) der Gerichtsstand des Tatorts gilt und es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt. Dieses macht nicht an der sächsisch-thüringischen Freistaatengrenze halt.

Zur politischen Dimension erklärt Wothly:„Die Jenaer CDU spricht sich gegen jede Form von Gewalt und politischen Extremismus aus. Die Solidarität sollte deshalb auch den damals durch Gewalteinwirkung schwer verletzten Polizeibeamten gelten. Es muss daher vorrangig Aufgabe politischer Mandats- und Funktionsträger sein, statt die Gewaltenteilung in Frage zu stellen, Übergriffen auf Ordnungsbehörden während friedlicher Demonstrationen entgegenzuwirken und für tatsächliche Toleranz einzutreten und für Meinungsfreiheit zu werben.“

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31 Reaktionen zu “Politik darf sich nicht in laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft einmischen”
  • Felix Am 12. August 2011 um 11:05 Uhr

    Den obigen Artikel unterschreibe ich. Eigentlich müsste der Sozi-Theologe OB von Jena Dr. Albrecht Schröder wegen Aufrufs zum Aufruhr gegen den Rechtsstaat und somit auch wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt werden. War die (spontane) Demo eigentlich angemeldet?

    Dr.Schröder handelte nicht im Sinne von Einigkeit und Freiheit als er am Johannistor redete. Er sollte als OB für selbiges in den Mauern seiner Stadt sorgen und es nicht sabottieren. Das ist noch nicht einmal die besondere Pflicht eines gewählten OB, sondern die jedes Stadt- und Staatsbürgers.

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  • konservativ-kritisch Am 12. August 2011 um 11:14 Uhr

    Im Spiegel- Artikel “Die Härte des Systems” (Spiegel 31/ 2011) wird beschrieben, wie die Politik in Sachsen systematisch Einfluss nimmt auf Stravermittlungsverfahren im Land. So klage der Präsident des Dresdner Verwaltungsgerichts: „Ich kenne kein anderes Bundesland, in dem das Justizministerium so offen Einfluss auf die Verwaltungsgerichte nimmt.“

    Dies gilt nicht nur für die Verwaltungsgerichte, sondern auch für die Strafverfolgung insgesamt. So wird vom systematischen Missbrauch des Paragraphen 129 berichtet:

    “Wird Paragraf 129 bemüht, haben die Ermittler freie Bahn, und die Grundrechte müssen sich kleiner machen.”

    Man nutzte die Existenz des Paragraphen schon öfters, um einfach die Bildung einer Kriminellen Einigung – mit teils absurden Argumenten – zu unterstellen, um die Grundrechte auszuhebeln. So soll, laut Spiegel: “Der Hundert-Kilo-Mann (König) … Mitglied einer Antifa-Sportgruppe sein, die sich in Dresden durch gezieltes Vorgehen und ihre FITNESS vorgetan haben soll.”

    Auch in der Sachsensumpf- Affäre wurde politisch interveniert, um die Ermittlungen zu behindern:

    “Umgehend ging die Obrigkeit zum Gegenangriff über. Ermittelte gegen Verfassungsschützer, gegen Journalisten, gegen Zeugen. Die Ermittler erstellten das Bewegungsprofil eines verdächtigen Verfassungsschützers, werteten Handy- und Computerdaten aus. Externe Spezialisten wurden aufgefordert, nach Verbindungen zu einem Journalisten und zwei Landtagsabgeordneten der Linken zu suchen, die durch ihre parlamentarische Immunität geschützt waren.”

    Und auch andere “Seltsamkeiten” der sächsischen Justiz, z. Bs. die Ermittlungen gegen SPD- Mann Nolle, der ein Buch herausbrachte, in dem er z. Bs. die Vergangenheit der Tillich- Familie in der DDR- Diktatur aufdeckte, waren politisch motiviert:

    http://www.zeit.de/online/2009/18/nolle-sachsen-subventionsbetrug

    http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Nolle

    Ich wollte gestern, mit Hinblick auf den Spiegel- Artikel, noch schreiben, man könnte froh sein über das Demokratieverständnis der Thüringer CDU.

    Leider beweist die Thüringer CDU nun das Gegenteil!

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  • knackwurst Am 12. August 2011 um 11:27 Uhr

    Zunächst: Staatsanwaltschaft und Polizei gehören zur Exekutive. Um deren Verhalten ging es. Dass Staatsanwaltschaften regelmäßig politisch instrumentalisiert werden, sollte der CDU aus eigener Praxis bekannt sein.
    Aber neben der falschen Zuordnung scheint es bei der CDU auch generell Defizite hinsichtlich des Wissens um das Prinzip der Gewaltenteilung zu geben. Aber wenigstens sorgt dieser Umstand für Unterhaltung…

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  • Bastian Ebert Am 12. August 2011 um 11:44 Uhr

    @Felix Strafverfahren gegen kritische Mitbürger waren aber gerade ein Grund, warum so viele Jenaer zur spontanen Demo erschienen sind. Wenn Kritik und eine eigene Meinung verpönt und unter Strafe gestellt werden sind wir hier in Thüringen auch nicht mehr weit entfernt von sächsischen Zuständen.

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  • Hans Wurst Am 12. August 2011 um 12:51 Uhr

    Was hat man den anderes von der CDU als Statement erwartet??

    Zitat„Diese Vorwürfe haben mich tief bestürzt.“, so der Stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Jena und Stadtrat Guntram Wothly.

    Mich bestürzt eher das solche Vorgehensweisen überhaupt Unterstützung finden!

    Nach dem Motto “Wer die Macht hat, der hat Recht Prinzip”

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  • konservativ-kritisch Am 12. August 2011 um 12:53 Uhr

    @knackwurst

    Staatsanwaltschaft und Polizei gehören natürlich tatsächlich zur Exekutive. Der Spiegelartikel ist aber auch deswegen interessant, weil er Beispiele aufzählt, bei denen

    1.) das Handeln der Exekutive Unregelmäßigkeiten aufweist
    2.) GERADE in diesen Fällen ein Verdacht besteht, dass die Politik hier Einfluss genommen hat.

    Unabhängig davon ist aber die Argumentation in obrigen Artikel schon deswegen zweifelhaft, weil es der Politik natürlich auch gestattet sein muss, Verfehlungen der Exekutive zu problematisieren. Dies ist in dem Maße in einer Demokratie zu rechtfertigen, in dem die Politik die Unabhängigkeit der Exekutive nicht bedroht.

    Dass die Sächsische Polizei erst so kurz vor dem Einsatz informiert (und so die Thüringer Behörden keine realistische Möglichkeit hatten, die Angemessenheit zu überprüfen) und dass schon der Verdacht der “Bildung einer kriminellen Vereinigung” extrem konstruiert wirkt (was selbst dann der Fall wäre, wenn – was ich aber eher für zweifelhaft halte – die Vorwürfe an Pfarrer König stimmen sollten), darüber sollte sich die CDU einmal Gedanken machen. Nach der Handyaffäre sind Zweifel an den Methoden der sächsischen Exekutive mehr als angebracht.

    Das Engagement von Dr. Schröter halte ich in diesem Sinne für mehr als angebracht. Schließlich muss man auch bedenken, dass er nicht nur als Politiker gesprochen hat, sondern auch als Privatmann, der Pfarrer König lange kennt. “Auf die eigene Wahrhaftigkeit bestehen”, so nannte man das in der DDR-Opposition (Die Schriftstellerin Christa Wolf hatte daraus eine ganze Ästhetik entwickelt, die “Subjektive Authetizität”). Beharren auf den eigenen Erfahrungen, um sich ein Urteil zu bilden!
    Dieses Urteil sei Herrn Dr. Schröter doch gegönnt!

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  • jaja Am 12. August 2011 um 13:06 Uhr

    strafverfolgungsbehörden haben antifaschistisches engagement nicht zu kriminalisieren. aber mir is schon klar, daß sich die cdu getroffen fühlt, wenn jemand sagt, daß er faschismus jetzt nich ganz so toll findet. so und jetzt nochmal ne runde mauertote betrauern und dann die opfer rechtsradikaler gewalt seit 1990 weiterignorieren; wir haben ja schließlich ein problem mit antifaschisten in unserem land. ismirschlecht!

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  • Marc Am 12. August 2011 um 13:06 Uhr

    @Felix: Der OB hat nicht gehetzt, geschweige denn Volksverhetzung begangen, dafür müsste er eine geschlossene Bevölkerungsgruppe verächtlich machen. (selbst “die Rechten”/”die Linken” verächtlich machen ist ja nach geltener Rechtssprechung keine Volksverhetzung). Er hat aber nur über Institutionen gesprochen, nicht über Bevölkerungsteile. Den Straftatbestand der “Aufruhr” gibt es seit über 40 Jahren in der BRD nicht mehr.
    Die Spontandemonstration (oder genauer: Eildemonstration) war offensichtlich angemeldet, jedenfalls war Polizei zur Verkehrslenkung anwesend, die auch kein Problem mit dem Geschehen hatte.

    Zum Artikel ist zu sagen, das er zielsicher am Thema vorbeigeht, da er die Rechtswidrigkeit zahlreicher Teile dieser Hausdurchsuchung (die Liste dürfte ja bekannt sein) ignoriert. Abgesehen davon ist ein Grund für die Gewaltenteilung auch die wechselseitige Kontrolle durch die Gewalten.

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  • Michael Am 12. August 2011 um 13:24 Uhr

    Für die Junge Union Jena (und alle, die es interessiert): http://www.scribd.com/doc/61300569/Die-Harte-des-Systems

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  • Andreas Wiese Am 12. August 2011 um 13:26 Uhr

    Die CDU irrt, wie so oft, in Fragen der inneren Sicherheit, wenn sie die Teilnahme der anderen Stadtratsfraktionen an der Demonstration am Mittwoch als Einmischen in ein laufendes Ermittlungsverfahren sieht und dies der Politik vorwirft. Dies war weder der Anlass der Demonstration noch haben sich, so meine Erinnerung, keiner der Fraktionen zu einem laufenden Ermittlungsverfahren geäußert. Wenn die CDU-Fraktion diesbezüglich kritisch auf Äußerungen von OB Dr. Schröter reagieren will, sollte sie auch Roß und Reiter nennen.
    Festzustellen ist zunächst, dass eine Unterscheidung der judikativen und Gewalt bewußt oder unbewußt von der CDU-Jena vermengt wird. Sicher regelt die StPO (Strafprozeßordnung) die Frage des Durchsuchungsbeschlusses und gegen diesen ist dann auch die rechtstaatliche Möglichkeit der Beschwerde möglich, aber das Gericht entscheidet lediglich über das “ob”, also Durchsuchungsbeschluss ja oder nein. Inwieweit die dort angegebenen dringenden Gründe für die Durchsuchung ordnungsgemäß angegeben worden sind, wird ebenfalls im Beschwerdeverfahren zu prüfen sein. Über das “wie” durchsucht wird, entscheidet aber nicht die Judikative, sondern eben die die Staatsanwaltschaft mit ihren Hilfsorgangen, also eben nicht die Judikative. Es ist auch nicht so, dass ein Richter anordnet, dass durchsucht werden soll, sondern immer “Auf Antrag der Staatsanwaltschaft”, eine solche Anordnung erläßt oder auch nicht. Das Prüfungsrecht des Ermittlungsrichters lebt also von den Informationen, die ihm der Antragsteller übermittelt.
    Um nichts anderes ging es auch am Mittwoch, als berechtigt hinterfragt wurde,
    - warum nicht das Innenministerium informiert wurde, gerade weil über die Landesgrenze hinaus Einsatzkräfte aus dem Freistaat Sachen im Freistaat Thüringen agierten und hier nunmal Landesrecht, eben das Polizeiaufgabengesetz zu berücksichtigen ist,
    - warum Räume durchsucht wurden, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen und vor allem,
    - warum diese Durchsuchung nachzu ein halbes Jahr nach dem Vorfall erst erfolgt ist.
    Inwieweit das eingeleitete Strafverfahren gegen Lother König berechtigt ist oder nicht, wird und darf tatsächlich nicht von der Politik entschieden, sondern vor einem oder auch mehreren unabhängigen Gerichten, die nicht nur alle im Freistaat Sachsen liegen müssen.

    Die Frage der Umsetzung des Durchsuchungsbeschlusses ist jedoch berechtigterweise in den letzten Tagen hinterfragt und kritisch kommentiert wroden.

    Ich hatte gehofft, dass sich die CDU-Jena kritischer mit den Gegebenheiten auseinander gesetzt hätte und vor allem sich zunächst im Rahmen von Erlass und Durchsetzung eines Durchsuchungsbeschlusses sachkundiger gemacht hätte.

    Andreas Wiese

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  • Michael Am 12. August 2011 um 13:29 Uhr

    PS.: Frage noch ;-) Das der sächsische Polizeipräsident Mitglied der CDU ist, weiß die JU Jena?

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  • Sven B. Am 12. August 2011 um 16:07 Uhr

    @ knackwurst & @ konservativ-kritisch:

    Ob die Staatsanwaltschaft zur Exekutive gehört oder nicht ist unter Juristen bis heute umstritten. Grund hierfür ist, dass Grundgesetz den Inhalt der drei Gewalten nicht normiert und in der Staatsrechtslehre ebenfalls nicht unumstritten ist. Unumstritten ist nur, dass Staatsanwälte nicht Richter sind. Richtig ist aber auch was bereits Eberhard Schmidt (Die Rechtsstellung der Staatsanwälte im Rahmen der rechtsprechenden Gewalt und ihre Einbeziehung in das Richtergesetz, DRiZ 1957, 273) in einem Rechtsgutachten formulierte „Staatsanwaltschaft und Gericht erfüllen gemeinsam die der Justiz übertragenen Aufgaben der Justizgewährung. Beide sind als Justizbehörden Organe der Rechtspflege; beide verwirklichen im Bereich der Strafrechtspflege zusammen das, was die ‚rechtsprechende Gewalt‘ hier zu leisten hat.“

    Zumindest gibt es gewichtige Gründe dafür, dass die Staatsanwaltschaft der „dritten Gewalt“ (Judikative) zugeordnet werden kann:

    1. Historische Entwicklung (Bereits nach Montesquieu ist die ‚Dritte Gewalt“, die deren Aufgabe es ist, „Verbrechen und private Streitfälle“ abzuurteilen. Bei dem damals geltenden Inquisitionsverfahren gehörte das Ermittlungsverfahren zur Dritten Gewalt. Die Staatsanwaltschaft wurde später zwar im 19. Jah. herausgelöst, ist aber weiterhin Teil der Justiz geblieben, da nach Votum von Savigny der Staatsanwalt weiter „Wächter des Gesetzes“ bleiben sollte (Vgl. U.a. Radbruch, Strafrechtsgeschichte: Bd. 11 m.w.N.).

    2. Dritte Gewalt, bedeutet gerade nicht ausschließlich die Rechtsprechung durch Richter

    3. Strafverfolgung ist eine einheitliche staatliche Aufgabe/Funktion im Gefüge des Strafverfahrens ist, deren Bewältigung verfassungsrechtlich nicht auseinandergerissen werden kann (hierzu ausführlich: Böttcher/Odersky/ Hueck/Jähnke, Festschrift für Walter Odersky zum 65. Geburtstag am 17.Juli 1996 m.w.N.)

    4. Wegen des Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft ist eine Rechtsprechung durch Richter überhaupt erst möglich. Dieses Gefüge hat sich in den letzten 100 Jahren bewährt und blieb im Grundsatz unverändert.

    5. Gesetze, die das staatsanwaltliche Verfahren regeln, ergehen stets ohne Zustimmung des Bundesrat, weil es sich nicht um Regelungen von Verwaltungsverfahren, sondern von gerichtlichen Verfahren handelt (z.B. Verbrechensbekämpfungsgesetz v. 28.10.1994, BGBl. I, S. 3186)

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Staatsanwaltschaft „von Anfang an echter Bestandteil der Dritten Gewalt“ gewesen ist. Es ist nicht ersichtlich, dass das Grundgesetz daran etwas ändern wollte.

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  • Sven B. Am 12. August 2011 um 16:10 Uhr

    @ Andreas Wiese:

    Von Ihnen hätte ich gerade als Rechtsanwalt, gerade bei dieser doch sehr umstrittenen Thema (Staatsanwaltschaft als Dritte Gewalt?) erwartet. Meine Kollegen von den Strafrechtslehrstühlen werden Ihnen hierzu sicherlich den einen oder andere Vertiefungsliteratur zu dem Problemfeld geben können.

    1. Zum Ermittlungsverfahren haben Sie sich zwar nicht persönlich geäußert, aber Sie sind zusammen mit anderen Gruppen auf die Straße gegangen. Der Protest richtete sich klar gegen die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme im Rahmen eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, dass aufgrund eines Beschlusses eines Untersuchungsrichters erfolgte. Darin liegt durchaus eine konkludente Meinungsäußerung, dass sollten Sie als Jurist wissen.

    2. Ob die Durchsuchung rechtmäßig war entscheiden – wie Sie richtiger Weise feststellen – gerade die Gerichte. Es gehört eben nicht auf die Straße, sondern in den Gerichtssaal.

    Über dass wie, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Diese wird von nicht wenigen im Schrifttum als „Dritte Gewalt“ und nicht als Exekutive eingestuft. Aber wir sollten hier kein dogmatischen Streit führen, sondern es sollte Ihnen als Jurist und Kommunalpolitiker klar sein, wo das Ermittlungsverfahren beginnt und Kommunalpolitik enden sollte. Gerade die FDP spricht hier gern von „gesamtgesellschaftlicher Verantwortung“. Diese habe ich bei der FDP-Jena vermisst.

    3. Da ich davon ausgehe, dass Sie als Jurist ebenfalls das Referendariat erfolgreich durchlaufen hatten, kennen Sie die Gründe, weshalb die Ermittlungen regelmäßig „aus ein Hand“ erfolgen und hier die sächsische Vollzugspolizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist. Dies ist weder besonders noch ungewöhnlich, wenn es beispielsweise um Diebstähle oder Betrugsdelikte über Landesgrenzen hinweg geht. Hier ist der Sachverhalt vergleichbar. Also erwecken Sie bitte nicht den Eindruck, dass die sächsische Staatsanwaltschaft anders vorgeht als andere. Das ist unredlich.

    4. Hier wurde aufgrund von § 102 StPO die Durchsuchung angeordnet (Durchsuchung beim Verdächtigen). Erklären Sie mir mal bitte inwiefern hier die Räume dem gesetzlichen Schutz unterliegen; wäre ja noch schöner. Bei § 103 StPO ist es freilich anderes.

    Desweiteren kommt es nicht darauf an, ob der Vorfall ein halbes Jahr, ein Jahr oder zwei Jahre her ist, sondern nur darauf wann der Richter den Beschluss unterzeichnet hat. Auch insoweit bitte ich Sie juristisch sauber zu augmentieren. Sie wissen genau dass die Staatsanwaltschaften in den Großstädten keine 40 Stunde Woche haben und dass solche großen Ermittlungsverfahren zum Teil viel länger dauern können als ein halbes Jahr. Auch das dürfte Ihnen aus Ihrer Rechtspraxis bekannt sein.

    Zusammenfassend:
    Ich hatte gehofft, dass sich die FDP-Jena ebenfalls kritischer mit den Gegebenheiten sich auseinander gesetzt und Sie sich gerade als liberale Partei sich für den Rechtsstaat einsetzen. Ermittlungsverfahren werden heute gegen Kleinkriminelle, Kindergärtner, Minister und auch einem Pfarrer König eröffnet. Bisher war es politischer Konsens dass sich die Politik raushält. Sie sagen Sie haben sich dazu nicht geäußert, aber faktisch reihen Sie sich in den Demonstrationszug mit klaren Botschaften gegen die sog. „Sachsen Demokratie“ ein. Sie sollten sich als FDP-Jena und Liberale und bürgerliche Partei schämen. Entweder kennen Sie die juristischen Zusammenhänge nicht oder Sie handeln aus purem Populismus. Dass zweite wäre nach meiner Einschätzung schlimmer.

    Ich erwarte von Ihnen als Stadtrat, dass Sie sich von den Äußerungen der Piraten und anderen „die Durchsuchung und Beschlagnahme sei Staatsterror“ bzw. dass dadurch (durch Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Untersuchungsrichter) den Nazis Vorschub geleistet wird, klar äußern. Sie können nicht an solchen Demonstrationen teilnehmen und solche Äußerungen als FDP-Jena nicht widersprechen!

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  • Michael Am 12. August 2011 um 17:50 Uhr

    @ Sven B.: Es ist fast lustig zu sehen, wie Sie sich, als ein juristisch gebildeter Mensch an den gesetzlichen Normen entlanghangeln und dabei eine Sache konsequent übersehen wollen (offenbar): Im Rahmen der Datenaffäre in sachsen kann der Innenminister nicht erklären, was da stattgefunden hat und entlässt stattdessen seinen Dresdner Polizeipräsidenten. Währenddessen mäandern irgendwelche Daten, welche offenbar nicht rechtmäßig erhoben wurden durch verschiedenste Amtsstuben und selbst Journalisten! erhalten keine Auskunft über ihre eigenen Daten aus/in Dresden.

    Und der Ermittlungshintergrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung bietet zwar weitreichende Abhör- und Eingriffsgewalt für die Polizei – den Bürger lässt sie offenbar im Generalverdacht auf lange Sicht. Denn keine der Verdächtigungen bislang haben zu Festnahmen oder (Gerichtssaal ;-) Verhandlungen etc. geführt.

    Wie gesagt – ich finde es rührend, wie sie für den Rechtsstaat eintreten und stehe sonst ganz gewiss an Ihrer Seite. Bei diesem Vorgehen aber nicht.

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  • Hans Wurts IV Am 12. August 2011 um 17:55 Uhr

    Sehr geehrter Herr Sven B.

    Wie wenig all Ihre Ausführung mit der politischen Realität zu tun haben, wird schon an der Tatsache offensichtlich, dass die Partei, welche sich hier künstlich über die Beteiligung anderer Parteien an einer Demonstration aufregt, bis heute einem Mann die Treue hält, der sein Ehrenwort für wichtiger als den von Ihnen zum Garanten der Demokratie erklärten Rechtsstaat auffasst.

    Einlassungen der CDU zum Rechtsstaat kann ich seit diesem Ehrenwort, den folgenden angeblichen jüdischen Konten in Hessen und verschwundenen und wieder aufgetauchten Geldkoffern in den Dienstfahrzeug unseres jetzigen Finanzministers einfach nicht mehr als ernsthaften Beitrag zum politischen Diskurs zu verstehen. Wenn sich die CDU zum Rechtsstaat äußert hat die im besten Fall einen satirischen Wert.

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  • Sven B. Am 12. August 2011 um 18:12 Uhr

    @ Michel:

    Es ist leider nicht lustig, wenn Kommunalpolitiker die Straße in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren nutzen, sondern außerordentlich besorgniserregend. Hierdurch wird nämlich der unausgesprochene – aber konkludent erkennbare -Vorwurf laut, dass man der deutschen Justiz nicht mehr vertrauen kann. Diese Fragen müssen sich die Herren Kommunalpolitiker schon gefallen lassen.

    Die Vorkommnisse in Dresden gehören auch in diesem Zusammenhang in den Gerichtssaal; nämlich ob die Beweise von den Richtern zugelassen werden oder nicht. Ob bisher eines der zahlreichen Verfahren beendet wurde, wäre bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erfragen.

    Bei Herrn König hat die Staatsanwaltschaft Dresden angekündigt sogar sehr zeitnah Anklage wegen versuchter Strafvereitelung, Nötigung und Landfriedensbruch zu erheben. Dies passiert nur wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Insoweit bin ich auf das Ergebnis in dieser Sache gespannt.

    Keinesfalls gehört dies aber als kommunalpolitisches Kampfmittel auf die Straße. Dass war bisher nur bei radikalen Parteien auf der rechten und linken Seite üblich. Bei Herrn Wiese (ich denke es gibt in der FDP mit Sicherheit auch andere Meinungen) musste ich dies als bürgerlichen Kommunalpolitiker und Rechtsanwalt so klar ansprechen.

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  • Michael Am 12. August 2011 um 19:20 Uhr

    Ich hab doch was zu den “schwer verletzten” Polizisten gefunden … http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6057&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=2, am Ende des Dokumentes – zum Selberlesen und schlauer werden …

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  • Tilo Schieck Am 12. August 2011 um 19:24 Uhr

    Ich muss meinen Stadtratskollegen Andreas Wiese verteidigen. Als ausgewiesener Strafverteidiger wird er sich wohl nicht zur Rolle der Staatsanwaltschaft und der StPO belehren lassen müssen.
    Seine Gründe, die Aktion zu hinterfragen:
    “- warum nicht das Innenministerium informiert wurde, gerade weil über die Landesgrenze hinaus Einsatzkräfte aus dem Freistaat Sachen im Freistaat Thüringen agierten und hier nunmal Landesrecht, eben das Polizeiaufgabengesetz berücksichtigen ist,
    - warum Räume durchsucht wurden, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen und vor allem,
    - warum diese Durchsuchung nachzu ein halbes Jahr nach dem Vorfall erst erfolgt ist.”
    sind nachvollziehbar. Sie legen eben den Verdacht nahe, dass die sächsischen Justizorgane nicht (durchgängig) gesetzmäßig gehandelt haben und andere Gründe als die rein juristischen eine Rolle spielten. Dagegen eine breite, auch politische Abwehrhaltung einzunehmen, ehrt diese Stadt und ihre verschiedene Protagonisten.

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  • Hans Wurts IV Am 12. August 2011 um 19:55 Uhr

    Verweise da mal auf folgendes Interview mit dem thüringischen SPD-Chef Matschie:

    http://www.taz.de/Saechsische-Ermittlungen-/!76182/

    Denke, dass dieses Interview ganz gut zeigen kann, um was es hier eigentlich geht. Ich persönlich zumindest habe meine Zweifel, ob die ganze Causa um das genuin sächsische Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis von einem ehrenwerten Rechtswissenschaftler mit einem Referat zur Einordnung der Staatsanwaltschaft im System der Gewaltenteilung auch nur annähernd das Problem in seinen politischen Dimensionen erfassen kann.
    Auf der Demo jedenfalls hat sich weder der OB Schröter noch ein anderer Vertreter einer Partei Einfluss auf laufende Ermittlungen zu nehmen versucht. Statt dessen ging es um eine Solidaritätsbekundung mit dem Angeschuldigten – was doch hoffentlich auch in den Augen des wehrten Herrn Rechtsgelehrten auch in einem Rechtsstaat noch zulässig ist – sowie ein politisches Statement bezüglich zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rechtsextremismus. In welcher Weise sich jetzt die an der Demo teilnehmenden Personen aus der Politik gegen den Rechtsstaat wenden, erschließt sich zumindest mir nicht. Statt dessen erkenne ich in deren Verhalten vor allem eine eindrucksvolle Wertschätzung einer kritischen Öffentlichkeit – auf die jeder demokratische Rechtsstaat, mögen seine Gesetzte so gut als nur möglich sein, angewiesen ist. Letztlich ist Demokratie im Rahmen einer rechtsstaatlichen Grundordnung eben doch mehr als reiner Rechtspositivismus und erfordert kritische Urteilskraft eines jeden Bürgers. Mit dem Credo der Ruhe als erste Bürgerpflicht haben wir in Deutschland im letzten Jahren auf jeden Fall nicht die besten Erfahrungen sammeln dürfen. Daher denke ich, dass die Rechtswissenschaft fraglos die Expertenkultur darstellt, welche in einem Rechtsstaat die gängige Rechtspraxis zu beurteilen und auch politische Einflussnahmen kritisieren muss, aber eine rechtswissenschaftliche Analyse kann eben auch nicht eine umfassende Theorie einer rechtsstaatlichen Demokratie sein.
    Wenn sich eben die Institutionen des Rechtsstaats zunehmend von den eigenen Spielregeln verabschieden und sich immer mehr der Verdacht aufdrängt, dass hier eine politische Einflussnahme auf Judikative und Staatsanwaltschaft (welcher Gewalt sie nun auch immer angehören mag) vorliegt, ist es die Aufgabe einer kritischen Öffentlichkeit dieses im öffentlichen Diskurs zu problematisieren.

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  • Rainer Sokoll Am 12. August 2011 um 21:06 Uhr

    Oh, das paßt ja: Die NPD stellt in Leipzig (Sachsen!) schon mal vorsorglich Anzeige wegen §129. Das ist genau der Paragraph, den verletzt zu haben Herr König verdächtigt wird.
    http://www.l-iz.de/Politik/Brennpunkt/2011/08/Strafanzeigen-gegen-Leipzig-nimmt-Platz-Kriminelle-Vereinigung.html
    Also die Staatsanwaltschft Dresden liefert der NPD juristisches Futter – und ein anonymer Diskutant hier schwurbelt konkludent staatsrechtliche Proseminare zusammen.
    Mir fällt da ein Zitat von Max Liebermann ein…

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  • Michael Am 12. August 2011 um 21:08 Uhr

    Was mich schon etwas “überrascht”, ist auch das User-Verhalten hier ;-) Viel mehr Einträge, die Fragen stellen, Informationen bringen (statt Rumgeeier) aber viele rote Daumen drunter. Zu Fakten kann man schlecht ne Meinung haben – es sind Fakten … Das nennt sich dann offenbar “die schweigende Mehrheit”.

    An der Rechtsstaatlichkeit darf man Zweifel haben, wenn offenbar Staatsanwälten beim Lesen des Spiegels von dieser Woche auffällt, dass da einer vorhat eine Klage gegen den Freistaat einzuleiten (siehe Artikel) und somit “gegen sie ist” Und zeitnah eine Razzia inkl. Grenzübertritt ohne Antshilfeersuchen anläuft, also mindestens sehr eilig daherkommt. Diese Lesart könnte auch erklären, warum ca. 6 Monate bis zur Durchsuchung vergingen. Und dieser Art “Justiz” muss man auch misstrauen, sollte sich das jemals bestätigen.

    PS.: Von einem Kommunalpolitiker erwarte ich im Übrigen, dass er sich im Zweifel für seine Bürger einsetzt. Also für die, welche ihn eben dafür gewählt haben.

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  • konservativ-kritisch Am 12. August 2011 um 22:49 Uhr

    Kommentare, Bewertungen und “Welt”

    Mich wundert das Bewertungsverhalten auch gerade, da es, insbesondere bei den letzten Beiträgen, vollkommen von den Bewertungstrends unter den anderen Meldungen zu Pfarrer König abweicht. Leider lässt “jenapolis” mit wenig technischen Aufwand auch Mehrbewertungen zu, zudem scheinen sich, wenn ich die wenigen Bewertungen unter den letzten Posts richtig deute, gerade nur wenige hier aufzuhalten.

    Mir jedenfalls wäre es lieber, wenn “jenapolis” auf die Daumen verzichten würde, da die Bewertungen nicht immer die tatsächlichen Urteile der Leser wiedergeben. Es würde die Aufmerksamkeit weg von den Daumen hin zu den Argumenten lenken.

    Dennoch zeichnet sich die “jenapolis”- Diskussion zu Pfarrer König durch recht hohes Niveau aus, verglichen mit den Kommentaren in anderen Medien. Um ein Negativbeispiel zu nennen:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article13541891/Polizeieinsatz-bei-Pfarrer-erregt-die-Oeffentlichkeit.html

    Ich kann alle, die auf “jenapolis” zu einer solch vielschichtigen Diskussion beitragen, nur bitten, sich auch an der Welt- Diskussion zu beteiligen, um den Eindruck eines für “Welt”- Verhältnisse recht ausgewogenen Artikels nicht durch die unterirdischen Kommentare der Welt- Leser zu verschandeln (Dort vermutet man gerade eine Unterwanderung der Kirche durch Linke. Ein Grauen, diese Kommentare zu lesen.)

    Geht es hier doch um ein Jenaer Anliegen, zu dem wir auch etwas beisteuern können!

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  • konservativ-kritisch Am 12. August 2011 um 23:18 Uhr

    @Michael

    Übrigens ist das Problem der Bewertungen keines, dass nur Jenapolis hat. Besonders die Manipulierbarkeit der Wertungen (z. Bs. durch Mehrfachabstimmen) macht mich immer gegen Bewertungen skeptisch.

    Einige Portale versuchen eine Manipulation zu erschweren, indem man sich vor jeder Bewertung einloggen muss. Aber auch dann ist natürlich die Möglichkeit nicht ausgeschlossen.

    Hinzu kommt natürlich, dass mehrere Leser häufig nicht nach der Qualität der Argumente abstimmen, sondern z. Bs. nach politischen Vorlieben. Da die Positionen diesbezüglich oft verhärtet sind, ist es eine Illusion, ein positives Feedback einzig durch die Qualität der Argumente zu bekommen (Z. Bs. in der “FAZ” ist das Abstimmverhalten sehr vorausschaubar. Bei der “TAZ” liefe es wohl ähnlich, gäbe es eine Bewertungsfunktion, nur mit anderem Vorzeichen. Zum Glück verzichtet die TAZ auf eine solche Funktion).

    Lassen wir uns also weniger auf die Daumen ein und mehr auf die Argumente. Ich glaube, die meisten Leser sind selbstbestimmt genug, um unabhängig von den Bewertungen die Kommentare einzuschätzen.

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  • Andreas Wiese Am 13. August 2011 um 09:36 Uhr

    @ Sven B.
    Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mein Referendariat erfolgreich abgeschlossen habe und mittlerweile seit gut 20 Jahren in der Strafrechtspflege unterwegs bin.
    Zur Sache:
    Ich möchte versuchen, ohne den mitlesenden Nichtjuristen zu langweilen, kurz zunächst auf den von Ihnen angesprochenen Theorienstreit hinsichtlich der Zuordnung Staatsanwaltschaft zur judikativen oder exekutiven Gewalt einzugehen, um dann im Rahmen der Subsumtion auf die vorliegenden Umstände einzugehen.
    Der in der Lehre geführte Streit hinsichtlich der Zuordnung ist mir nicht nur bekannt, sondern auch mehr als geläufig, insbesondere wenn in Strafverfahren die Staatsanwaltschaft gerade durch die Verteidigung daran erinnert werden muss. Sätze wie: „die Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde der Welt“, hört man leider in der Praxis von dieser Behörde so gut wie gar nicht mehr. Sätze wie: „Wir sind die Kavallerie des Staates“ hört man dafür aber immer öfter.
    Im Fall König, geht es auch gerade nicht um einen Theorienstreit, sondern der Umgang mit dem Rechtsstaat durch die Staatsanwaltschaft. Und ich halte es daher auch für legitim, wenn nicht sogar erforderlich, wenn das Gefühl aufkommt, dass hier kein rechtsstaatliches Handeln vorliegen könnte, um so gerade darauf aufmerksam zu machen, dass wir als Bürger und gerade auch als Kommunalpolitiker wachsam sind.
    Daher möchte ich jetzt kurz den Umstand, der mich dazu bewegt hat, am Mittwoch mit meiner Anwesenheit gegen diese Maßnahme zu stehen, wobei meinerseits ausdrücklich betont wird, dass ich derzeit nicht, von einer rechtswidrigen Maßnahme spreche. Allerdings hat die CDU Jena und aus diesem Grunde habe ich auch auf diesen Artikel reagiert, eine Meinungsäußerung getätigt, dass es „um „(eine) lückenlose Aufklärung der Übergriffe auf die Polizeibeamten (geht), die während der damaligen Kundgebung in Dresden zum Teil schwer verletzt wurden.“

    Also lassen Sie uns den Fall subsumieren.
    Herrn König wird vorgeworfen, am 19.02.2011 bei einer Veranstaltung gegen Rechts durch Worte den Straftatbestand des Landfriedensbruches begangen zu haben. Dies ist der Ausgangspunkt. Unstreitig dürfte daher sein, dass die Beweismittel ausschließlich am 19.02.2011 vorgelegen haben.
    Nunmehr kommt man gut ein halbes Jahr später mit einem Durchsuchungsbeschluss nach Jena, lässt wohl das thüringische Innen- und Justizministerium außen vor und bedient sich nicht im Amtshilfeverfahren der thüringischen Polizei, sondern reist mit der eigenen Polizei aus dem Freistaat Sachsen an (am Rande bemerkt, bin mal gespannt, wie dies der Bund der Steuerzahler kommentieren wird).
    Und jetzt ist doch mehr als legitim die Frage zu stellen, warum einen Durchsuchungsbeschluss. Sie verweisen richtigerweise auf § 102 StPO. Ich möchte jetzt nicht die verfassungsrechtliche Diskussion des § 102 StPO zu Art. 13 GG vertiefen, ohne allerdings nicht den Hinweis zu geben, dass teilweise auch kirchliche Räume durchsucht worden sind, aber bleiben wir bei § 102 StPO: „Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder (…), kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume, sowie seiner Person auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.“
    Bereits jetzt muss sich doch die Frage stellen, welche Beweismittel für eine Straftat, die mit Worten am 19.02.2011 begangen worden sein soll, sollen denn bei dieser Durchsuchung gefunden werden?
    Wie soll eine Beschlagnahme von einem PC gerechtfertigt werden, wenn es um eine verbale Äußerung am 19.02.2011 gegangen ist?
    Welchen Ermittlungserfolg verspricht man sich, wenn Diensträume der Kirche durchsucht werden?
    Auf die zeitliche Verzögerung möchte ich jetzt weiter gar nicht eingehen.
    Diese drei Fragen, die ich hier aufgeworfen habe, dann im Zusammenhang mit der Handydatenspeicherung, lässt nach meinem Dafürhalten schon eine berechtigte Vermutung aufkommen, dass hier nicht rechtstaatlich gehandelt worden sein kann und dies ist dann auch der Grund, warum ich als rechtstaatlich denkender Mensch hier friedlichen Protest anmelden sollte.

    Andreas Wiese

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  • konservativ-kritisch Am 13. August 2011 um 14:06 Uhr

    An den “Weltlesern” verzweifelt!

    Da bat ich in Post22 noch, die User dieser Seite mögen doch auch in der “Welt” kommentieren, nun ist die Kommentarfunktion für den Weltartikel deaktiviert.

    Dabei ist der Artikel gar nicht so schlecht, kommen doch beide Seiten zu Wort, das “Schlusswort” hat sogar Pfarrer König. Auch wird von Pfarrer Königs Vergangenheit in der DDR- Opposition berichtet und der Autor des Artikels erwähnt auch den kritischen Spiegelartikel.

    Und was machen die Welt-Leser daraus?: Da wird in Springer- Manier gehetzt, einer schreibt “Als Thüringer haben wir nichts dagegen, wenn unsere sächsischen Freunde durchgreifen!”, man kommt von Pfarrer König auf “Hinrichtungen, Verstümmelungen, Grausamkeiten” und die Verbrechen der Kirche im Mittelalter, einer schreibt:”Irgendwann überholt die evangelische Kirche Ulbrichts Erben auf der linken Seite. Grund genug, über Austritt nachzudenken.”

    Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie der Verweis auf Ulbricht für einen Menschen klingen muß, der in der DDR gegen die Staatsmacht oppositionierte. Und die Intoleranz der Kirche und die Vertuschung von Verbrechen (zuletzt die Missbrauchsfälle der katholischen Kirche) einem Menschen wie Pfarrer König anzulasten, der durch die Offenheit seiner Gemeinde oft sogar mit der eigenen Kirche aneckte, ist geradezu absurd!

    Ich finde es schade, dass diese Diskussion auf “jenapolis” nun nicht auch an die Welt- Leser herangetragen werden kann. Obwohl ich ein Sympathisant von Pfarrer König bin und den Eingriff der sächsischen Polizei stark verurteile, muss ich zugeben, dass auch die Gegenargumente (z. Bs. von “Sven B.”) von einem ganz anderen Niveau sind als die der “Welt”- Leser.

    Da “jenapolis” aber nur regionale Leser erreicht, befürchte ich, die Kommentare in der “Welt” werden eine weitere Verbreitung finden. Traurig! Wie soll man da keine Vorurteile gegen Leser der “Springer- Presse” entwickeln (Der Rollingstone ausgenommen)?

    Es ist zum Verzweifeln!

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  • Holger Herrmann Am 13. August 2011 um 14:31 Uhr

    Das Resümee von Herrn Wiese scheint mir logisch und entspricht meinem Rechtsverständnis als einfacher Bürger.
    Ansonsten bin ich schon dafür, dass die Polizei im Rahmen ihres rechtsstaatlichen Auftrages die Bürger vor rechten und linken Terror schützt!
    Es kann auch nicht sein, dass Polizisten ständig zum Opfer rechter und linker Gewalt werden.

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  • Bastian Ebert Am 13. August 2011 um 15:27 Uhr

    Gerade kam per Twitter, dass auch gegen Katharina König ein Verfahren angestrengt wird:

    “Überraschung! Post Staatsanwaltschaft Dresden: Vorermittlungsverfahren gegen @katharinakoenig wegen #Landfriedensbruch #1902 #könig #fb”

    https://twitter.com/#!/jgstadtmitte/status/102348189146951680

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  • Erik Am 13. August 2011 um 15:40 Uhr

    @”konservativ-kritisch”

    (Dort vermutet man gerade eine Unterwanderung der Kirche durch Linke.

    Die Evangelische Kirche wird durch Leute wie Katrin Göring-Eckardt, Wolfgang Thierse und eben Herrn König lautstark und offensiv repräsentiert. Gibt es denn ähnlich gewichtige Angehörige aus der rechten Ecke?

    Mir sind keine bekannt.

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  • Erik Am 13. August 2011 um 19:11 Uhr

    Ich muß mich korrigieren: Wolfgang Thierse ist Anhänger des Papstes, er hat keine Funktion in der Evangelischen Kirche inne.

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  • konservativ-kritisch Am 13. August 2011 um 20:53 Uhr

    @Erik

    Nun, wenn man Wolfgang Thierse und Katrin Göring-Eckardt rhetorisch in die “linke Ecke” drängt, dann dürfte man auch nichts dagegen haben, ein RCDS-Mitglied wie Gottfried Ludewig in die “Rechte Ecke” einzuordnen. Dieser durfte seine “grandiose” Forderung, die Beschneidung des Wahlrechts für Arbeitslose und Rentner !!! (welch ein verfassungsfeindlicher Unsinn) sogar bei Anne Will herausposaunen.

    Zu diesem Vorschlag:

    http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/rentner-und-arbeitslose-als-waehler-zweiter-klasse/1240644.html

    Nur: ich würde weder Ludewig in die rechte Ecke einordnen noch Wolfgang Thierse oder Katrin Göring-Eckardt in die “linke” Ecke, selbst, wenn Ludewig einen derartigen demokratiefeindlichen Unsinn von sich gibt. Nennen wir ihn doch einfach einen “Konservativen”, der gern unüberlegtes Zeug plaudert.

    Und hier darf doch gerne zugegeben werden: bei solchen Exemplaren gibt es in den Kirchen doch fürwahr keinen Mangel :-)

    Es gibt aber durchaus auch Politiker, die unter “christlicher Flagge” eine Politik vertreten, die ich direkt der “rechten” Ecke zuordnen würde. Man denke nur an die “Hohmann- Affäre” und an die durchaus lautstark vorgetragene Rede von Martin Homann:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Hohmann

    Und auch NPD- Mitglieder finden sich in der Kirche. Nur, dass in diesen Fällen eher nicht die Karriere einer Katrin Göring-Eckardt gelingt (und das halte ich dann doch eher für Glück):

    http://www.zeit.de/2008/01/LS-NPD-Kirchenvorsteher

    Und dann denke man auch an die Piusbruderschaft. Schließlich hat diese auch in Deutschland ihre Anhänger.

    Dass aber Personen wie Thierse und Pfarrer König, die einige wohl eher der linken Ecke zuordnen würden, in Deutschland (insbesondere in Ostdeutschland) so laut Gehör finden, hat eher mit der spezifischen Geschichte der Oppositionsbewegung in der DDR zu tun und weniger mit “Unterwanderung der Kirche” durch Linke. Denn diese Personen standen auch in einer Zeit zu ihrem Glauben (und auch zu ihren Überzeugungen), als dies nicht selbstverständlich war!

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  • konservativ-kritisch Am 14. August 2011 um 14:16 Uhr

    @Erik

    Übrigens erkannte ich gerade, dass ich Ihrer Argumentation mit zuviel Aufwand auf dem Leim gegangen bin. Denn wenn sie Katrin Göring-Eckardt und Wolfgang Thierse wirklich als Beispiele einer “linken Unterwanderung der Kirche” anführen, könnte man, ja könnte man doch glatt auch von einer “rechten Unterwanderung der Kirche” sprechen mit dem Argument: viele CDU- Politiker würden sich ja ebenso lautstark in kirchenpolitische Debatten einmischen.

    Das aber ist natürlich Unsinn! Dass Problem liegt, glaube ich, an Ihrer Definition von “Links”: sie ordnen Politiker zu schnell einer Richtung zu, die man doch eher zur “bürgerlichen Mitte” zählen würde.

    Auch wenn der Kirche (insbesondere der katholischen Kirche aufgrund der Missbrauchs- “Vorfälle”) zur Zeit die Mitglieder davon laufen, ist die christliche Religion doch noch weit genug in der Gesellschaft verbreitet, dass Vertreter aller politischer Richtungen den christlichen Glauben für sich beanspruchen. Da herrscht doch mehr Pluralität, als Ihnen wohl lieb ist (das entnehme ich zumindest Ihrer Post).

    Zumal es schon immer Menschen gab, die sich aus einem christlichen Verständnis heraus auch für sogenannte “linke” Ziele eingesetzt haben. Das berühmteste Beispiel im Nachkriegsdeutschland ist wohl Heinrich Böll.

    Aber es gibt auch, da kann ich Sie “beruhigen”, einen großen Anteil konservativer Kräfte in der Kirche, schauen Sie doch nur einmal in die CDU/ CSU. Wenn Sie das nicht sehen wollen, sehen Sie den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    Und: selbst in Parteien, die manche eher dem “linken” Spektrum zuordnen würden, ist es für Kritiker schwer, den kirchlichen Einfluss auf die Politik zu relativieren. Hierzu ist gerade ein interessanter Artikel im Spiegel erschienen, übrigens sogar mit kritischen Untertönen gegenüber Herrn Thierse:

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,777968,00.html

    Aber ein SPD- Politiker wie der junge Oliver Lösch, der sich für eine stärkere Trennung von Staat und Kirche einsetzt (zusammen übrigens mit Vertretern der FDP), kommt bei Ihnen sicher gleich in:

    des Teufels Küche :-)

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