Lothar König stellt Strafanzeige gegen sächsische Ermittler
Jena/Berlin. Jenapolis liegt das Schreiben des Anwaltes von Lothar König vor, welches folgend im Wortlaut veröffentlicht wird:
Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Strafverfolgung in der Ermittlungssache gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung Staatsanwaltschaft Dresden 204 Js 22971/10
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Verteidiger von Lothar König wegen folgender Sachverhalte Strafanzeigen gegen

Lothar König in der JG-Stadtmitte Jena / Foto: Jürgen Michel
Angehörige der Dresdener Strafverfolgungsbehörden erstattet:
1. Verfolgung eines Unschuldigen
Gegen Lothar König wurden an dem 5. 2. 2011 durch die Dresdener Polizei und am 8.2. 2011 durch das Amtsgericht Dresden wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) Observierungsmaßnahmen angeordnet und ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass Lothar König weder den auf ihn angemeldeten Kleinbus gefahren hatte, dessen Fahrt zum Dresdener Heidefriedhof Anlass zur Verdachtsschöpfung gegeben hatte, noch dass er das auf ihn angemeldete Telefon genutzt hatte, das in eine Telefonüberwachung geraten ist. Tatsächlich hatte beides eine Thüringer Landtagsabgeordnete benutzt. Das war den Strafverfolgungsbehörden bekannt, diese hatte nicht auf die Aufhebung der Immunität gegen die Abgeordnete beantragt, sondern unter dem Vorwand von Ermittlungen gegen König tatsächlich ausgespäht.
Die mir nach Abschluss des Verfahrens zugeleiteten – offensichtlich unvollständigen – Akten weisen keine Aktivitäten der Ermittlungsbehörden zwischen dem 8. Februar und dem August 2011 auf. Im August 2011 wird in einem Vermerk behauptet, dass keine weiteren Ermittlungen geführt worden seien, sich der Tatverdacht jedoch nicht erhärtet habe. Gleichwohl wird das Verfahren gegen Lothar König nicht nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, sondern lediglich nach § 154 Abs. 2 StPO, weil Lothar König angeblich in anderer Sache eine Strafe zu erwarten hat. Die über sechs Monate nicht erfolgte Einstellung sowie die Einstellung nach § 154 StPO an Stelle des § 170 StPO begründet den Verdacht ebenfalls.
2. Rassistische Sprache in der Ermittlungsakte:
In den der Verteidigung überlassenen Auszügen aus den Ermittlungsakten wird in einer der Beschuldigten von Polizeibeamten konsequent als ”afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe” beschrieben. Den Begriff Mischling kennen wir aus den nationalsozialistischen Rassegesetzen. Weder der Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens, noch die mit der Sache betrauten Ermittlungsrichterin ist wegen der Verwendung rassistischer Terminologie eingeschritten. Die diesen Begriff verwendenden Polizeibeamten müssen das als Billigung ihrer rassistischen Sprache auffassen. Ich habe insoweit Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet.
Eisenberg, Rechtsanwalt
Autor: Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt von Lothar König
weiterer Beitrag: LIZ – Strafverfolgungsbehörden contra Lothar König: Anklageerhebung und Strafanzeigen
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2 Reaktionen zu “Lothar König stellt Strafanzeige gegen sächsische Ermittler”-
Publikative.org » Blog Archive » “Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist Augenwischerei!”
Am 13. Dezember 2011 um 18:12 Uhr
[...] hat Lothar König gegen sächsische Ermittler Strafanzeige erstattet. Jenapolis veröffentlichte die Anzeige. Demnach wurden an dem 5. 2.2011 durch die Dresdener Polizei und am [...]
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4 -
Rassistische Zuweisungen bleiben für Polizisten folgenlos « RASH Leipzig
Am 19. April 2012 um 19:43 Uhr
[...] dass ihn diese Begriffe an die Sprache nationalsozialistischer Rassegesetze erinnert hätten und zeigte sich verwundert, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die mit dem Verfahren betraute Ermittlungsrichterin dagegen [...]
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