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15 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Thüringer Landeshaushalt



Erfurt. In Thüringen wurde im Jahr 2010 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe 15,2 Millionen Euro festgesetzt. Das waren 4,1 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um eine Landessteuer handelt, kommt die Summe in vollem Umfang dem Thüringer Landeshaushalt zu Gute. Das Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, erteilte 1 598 relevante Steuerbescheide.

Insgesamt wurde ein Vermögenswert von 112,9 Millionen Euro übertragen. Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 70,4 Millionen Euro zugrunde.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gingen 86 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe auf Erwerbe von Todes wegen zurück.

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