Jena. Theodor Reppe ist der Domaininhaber von Wikileaks.de, einem Portal, das die amerikanische Wikileaks-Seite spiegelt. Dort können Informanten, sogenannte Whistel-Blower, anonym Daten einstellen zu Fällen und Vorgängen die sie bemängeln. Jüngster Fall war die Veröffentlichung der australischen Sperrliste für Provider (wie sie aktuell auch in Deutschland eingeführt werden soll). Diese Liste sollte den Zugriff auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten unterbinden, enthielt aber unter anderem die Seiten eines Zahnarztes usw.
Wohl in diesem Zusammenhang und mit dem Vorwurf der “Verbreitung pornographischer Schriften” wurden am 24. März um kurz nach 9 Uhr sowohl in Dresden als auch in Jena die Wohnungen von Reppe von sieben (Dresden) bzw. vier (Jena) Polizeibeamten durchsucht. Erwähnenswert ist dabei, dass Theodor Reppe wohl keinerlei administrativen Zugang zu den Inhalten von Wikileaks hat, sondern wie bereits anfangs geschrieben lediglich die Inhalte von der amerikanischen Seite spiegelt, also komplett und unverändert übernimmt. Wieso sich die Polizei daher Einblicke oder belastendes Material erhoffte ist nicht bekannt.
Einige Blogs und Medien sehen diesen Fall im direkten Zusammenhang mit der aktuellen Argumentation zum Thema Kinderpornograhpie.
So schreibt der Spiegelfechter:
Es zeigt vielmehr, wie technische Inkompetenz, gepaart mit blindem Aktionismus um sich greifen, wenn das Totschlagargument „Kinderpornographie“ ins Spiel gebracht wird.
Einige andere Reaktionen zu dieser Aktion finden sich unter anderem bei 449grad und bei europnews, selbst in der Schweiz ist diese Aktion ein Thema. In den meisten Fällen folgt man hier der Argumentation, dass unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornographie derzeit andere Grundrechte wohl nicht so wichtig genommen werden.
Hier sehen wir ihn wieder, den Zwist zwischen Presse- b.z.w Meinungsfreiheit und dem Schutz der Rechte anderer (in diesem Fall Jugendschutz).
Theodor Reppe hätte dieUnterstützung von Wikileaks konzeptionell und technisch anders handhaben sollen, als lediglich die Originalseite zu spiegeln und sich so deren Inhalte zu eigen zu machen.
Wann macht man sich den Inhalte zu eigen? In diesem Fall würde ich denken, das das Spiegeln ein automatischer Vorgang ist, und das Morphium, bis auf die Domain zu registrieren und den Wikileaks mitarbeitern das Passwort zu überlassen. Er muss den Inhalt nicht einmal gesehen haben. Wann hat er sich denn den Inhalt zu eigen gemacht?
Das ist eine rechtliche Sache, auch ohne die Inhalte gesehen zu haben, ist er ohne explizite Kennzeichnung für den Inhalt verantwortlich. Viele Webseiten haben daher spezielle Hinweise in denen sie erklären, für den Inhalt von externen Links seien die AutorInnen der entsprechenden Seiten verantwortlich.
Also zur rechtlichen Problematik der ganzen Sache wollte ich nun eigentlich keine Diskussion hier lostreten
Nur soviel:
Die Haftung für Links wurde einst von Gerichten (LG, OLG?) in Hamburg angenommen. Im Rest der Republik steht die Rechtssprechung dem ganzen eher locker gegenüber.
Sogenannte Disclaimer, in denen sich Webseitenbetreiber pauschal von einer möglichen Haftung freizusprechen versuchen, sind rechtlich kaum relevant und im Zweifelsfall wirkungslos.
Und nochmal speziell zur Wikileaks-Problematik:
Es besteht ein Unterschied, zwischen “einen Link auf eine Webseite setzen” und “fremde Inhalte spiegeln”. Sorry, wenn ich das so hart hier anführen muß … aber Theodor Reppe ist juristisch gesehen Betreiber dieser Seite und damit für diese verantworlich. Es ist völlig egal, ob die Inhalte von Dritten stammen (zumal in einem anders gelagerten Fall sogar Urheberrechtsverstöße anzumahnen wären!). Des weiteren sei auf das fehlende (deutsche!) Impressum verwiesen.
Also ehrlich: Ich greife mir nur noch an den Kopf.
Definitiv: Man haftet für Inhalte auch wenn man sie spiegelt.
Allerdings gibt es in diesem Bereich in Deutschland ein ganzes Arsenal an Möglichkeiten derartige Verstöße zu ahnden und zu unterbinden: Von Abmahnungen bis hin zur einstweiligen Verfügung usw.
Eine Hausdurchsuchungen nach Inhalten bei jemanden der inhaltlich nicht mit der Seite verbunden ist, ist dagegen nicht nur extrem überzogen sondern zeugt imho auch noch von einer deutlichen technischen Inkompetenz, was die Zusammenhänge im Internet betrifft.
Im Gegensatz zu der im Artikel gemachten Aussage werden die Inhalte nicht gespiegelt. Die Domain wikileaks.de wird direkt per redirect auf wikileaks.org weitergeleitet. Das erklärt auch, warum kein deutsches Impressum zu finden ist. Die Seite wikileaks.de ist schlicht eine Weiterleitung ohne eigenen Inhalt. Damit dürfte die Fage des “zu Eigen machens” auch geklärt sein.