Erfurt. In der aktuellen Diskussion zu Überlegungen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, gibt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion zu bedenken, dass der Thüringer Koalitionsvertrag von CDU und SPD Richtschnur für das Handeln der Landesregierung sein muss, wenn es um eine mögliche gesetzliche Neuregelung geht.
Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD im Oktober 2009 darauf verständigt, dass das Thüringer Datenschutzgesetz novelliert wird. „Es wird den veränderten Anforderungen an die Verwendung personenbezogener Daten und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst“, heißt es im Koalitionsvertrag wörtlich.
„Damit ist aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion sichergestellt, dass sich das Thüringer Innenministerium bei allen Reformüberlegungen auch an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 halten muss“, so Dorothea Marx. „Dem Bedürfnis der Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten muss ebenso hohes Gewicht eingeräumt werden wie möglichen Strafverfolgungsinteressen des Staates.“
Das höchste deutsche Gericht hatte im März 2010 Teile des Telekommunikationsgesetzes für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber eine detailliertere Regelung darüber gefordert, wie auf Vorrat gespeicherte Daten genau erhoben und gegen Missbrauch geschützt verwendet werden dürfen.
“Die Vorratsdatenspeicherung wurde aber nicht als Instrument an sich für verfassungswidrig erklärt”, stellt die studierte Juristin Marx weiterhin klar.




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